Förderverein
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Förderverein der Hockeyabteilung des MTV Braunschweig e.V. |
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Der Förderverein der Hockeyabteilung des MTV Braunschweig wurde am 17.6.2009 von 16 Mitgliedern gegründet, eine Satzung und eine Beitragsordnung mit 12 EUR Jahresbeitrag wurden verabschiedet. Diese 12 EUR sollte jeder haben, also füllt bitte das Beitrittsformular aus. Damit fördert ihr den Hockeysport im MTV Braunschweig! |
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Hauptzweck des Vereins ist die Förderung der Nachwuchsarbeit der Hockeyabteilung des MTV Braunschweig. Damit ist er hauptsächlich im Jugendbereich tätig und verbessert hier durch Spenden und Mitgliedsbeiträge, der inzwischen über 50 Mitgliedern, die Trainingsbedingungen des MTV-Hockeynachwuchses. |
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Folgende Projekte hat der Förderverein im Jahr 2022 unterstützt! |
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Jeder ist herzlich eingeladen, sich dem Verein anzuschließen, sei es als Förderer oder Helfer bei Projekten. Die einfachste Möglichkeit ist, das Beitrittsformular auszudrucken, auszufüllen und entweder persönlich bei Dirk, Carl-Thomas, Michael oder Ernst abzugeben oder an: Dirk Albe zu senden! |
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Vorstand & Konto: | Vorsitzender: | Dirk Albe |
stellvertr. Vorsitzender: | Carl-Thomas Schneider | |
Kassenwart: | Michael Thiele | |
Schriftwart: | Antje Langer | |
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IBAN: DE26 2505 0000 0151 3454 28 BIC: NOLADE2HXXX Braunschweigische Landessparkasse |
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Fragen zum Förderverein beantwortet gerne Dirk Albe unter dirk.albe@mtvbshockey.de |
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Natürlich kann auch gespendet werden, ohne Vereinsmitglied zu sein. Die gespendeten Beträge kommen direkt der Jugendarbeit zugute. Bei Spenden über 100 EUR wird eine Bestätigung dieser Zuwendung ausgestellt. Bei niedrigeren Beträgen dient der Kontoauszug als Nachweis für das Finanzamt! |
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Der Förderverein der Hockeyabteilung des MTV Braunschweig e.V. ist wegen der Förderung des Sports durch den Freistellungsbescheid des Finanzamtes Braunschweig, Wilhelmstraße 4, mit der Steuernummer 12/209/10598, vom 27.02.2020 als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt. Daher ist der Förderverein der Hockeyabteilung des MTV Braunschweig e.V. berechtigt, für Zuwendungen, die zur Förderung des Sports im Sinne des §52 Abs. 2 S 1 Nr. 21 AO verwendet werden, Spendenbestätigungen auszustellen. |
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